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Wussten Sie schon...

  • dass Sie bei uns jederzeit bequem und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail oder Briefpost bestellen können?
  • dass unsere Apotheke bis zu 4mal täglich vom pharmazeutischen Großhandel beliefert wird?
  • dass diese Lieferfrequenz eine hervorragende Logistik voraussetzt und wir diese mit unserem Botendienst noch vervollständigen?
  • dass alle in der Apotheke eingehenden Arzneimittel auf ordnungsgemäße Beschaffenheit geprüft werden?
  • dass alle in der Apotheke eingehenden pharmazeutischen Grundsubstanzen mittels chemischer und physikalischer Methoden auf ihre Identität geprüft werden?
  • dass in der Rezeptur einer Apotheke noch Salben, Kapseln, Pulver, Zäpfchen, Tees u.v.m. in echter Handarbeit nach ganz individuellen Vorschriften hergestellt werden?

 

... was eigentlich alles auf Ihrem Rezept steht?

1. Rezeptstatusfeld für besondere Berechnungen
gebührenfrei: es muss kein Rezeptanteil bezahlt werden (jedoch Festbetragszuzahlungen)
gebührenpflichtig: es müssen Rezeptanteil und ggf. die Festbetragszuzahlung gezahlt werden

(Unter dem Festbetrag versteht man den Betrag, der von der Krankenkasse für die verordnete Menge eines Wirkstoffes maximal gezahlt wird. Alles, was über den von der Krankenkasse gezahlten Betrag für ein Arzneimittel hinausgeht, muss vom Patienten übernommen werden. Dieser Betrag heißt Festbetragsaufzahlung.)

noctu: die Krankenkasse übernimmt den Nachtdienstzuschlag der Apotheke.
sonstige:  ohne besondere Bedeutung
Unfall: ja/nein
Arbeitsunfall: ja/nein


2. Zeile und Felder für die Krankenkassen
AOK = Primärkassen
LKK = Landwirtschaftliche Krankenkassen
BKK = Betriebskrankenkassen
IKK = Innungskrankenkassen
VdAK = Verband der angestellten Krankenkassen
 
3. Anschrift des Patienten mit Geburtsdatum

4. Nummer der Krankenkasse

5. Versichertennummer des Patienten

6. Status
(Zahlencode für Rentner, Hausfrau, Kind, alter Mensch, etc.)

7. Betriebsstättennummer

8. Nummer des Arztes, von dem das Rezept ausgestellt wurde
    
9. Ausstellungsdatum des Rezepts
Informationen zur Gültigkeit:

Kassenrezepte sind 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig, danach noch 2 Monate als Privatrezept.
Privatrezepte sind 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Betäubungsmittelrezepte sind 7 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Nach den genannten Fristen ist das Rezept ungültig und darf von der Apotheke nicht mehr angenommen werden.


10. Aut Idem:
Die Apotheke darf kein Präparat eines anderen Herstellers trotz gleichem Wirkstoff, Wirkstofffgehalt und Zubereitung abgeben. Es muss exakt das vom Arzt verorndete Arzneimittel abgegeben werden.

11. Verordnungen
Pro Rezept sind maximal drei Verordnungen erlaubt.

12. Arztname und notwendige Angaben
Hier müssen die Anschrift des Arztes, seine Telefonnummer, die Arztnummer auf der Codierleiste in scanbarer Schrift und seine Unterschrift eingetragen sein
Ohne diese Angaben ist das Rezept ungültig und muss neu augestellt werden.      

13. Besondere Verordnungen
Die Felder 6 bis 9 dienen zur Kennzeichnung von besonderen Verordnungen, wie z.B.
- alle zuzahlungsfrei (BVG = Bundesversorgungsgesetz)
-     Hilfsmittel (z.B. Windeln f. Inkontinenz oder Gehhilfen usw.)
-     Impfstoffe bei behördlich genehmigten Vorsorgeimpfungen
-     Sprechstundenbedarf
 
14. Apothekennummer
Eindeutiges Kennzeichen der abgebenden Apotheke, die bei Abgabe der Medikamente aufgedruckt wird.      
    
15. Felder zum Bedrucken
Die Apotheke druckt hier die Pharmazentralnummern (PZN), die Zuzahlung und den Krankenkassenpreis auf das Rezept (in scanbarer Schrift (nach Vorschrift), damit die Rezepte maschinell ausgewertet werden können!)